Flurordnung

Vom 15. März bis 15. November

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäss Art. 20 Abs. 1 des Polizeigesetzes der Gemeinde Ilanz/Glion (Polizeigesetz; PG; RIG 41.1) vom 15. März bis 15. November das Betreten von fremdem Kulturland zu unterlassen ist. Diese Einschränkung gilt auch für mitgeführte Haustiere, insbesondere Hunde.

Vielen Dank für die Beachtung dieser Vorgaben.
 


Ilanz, 03.05.2024